Häusliche Krankenpflege

Gut versorgt in den eigenen vier Räumen

Gerade mit zunehmenden Alter fallen manche Tätigkeiten schwerer. Jetzt ist Hilfe erforderlich, die oft von den Angehörigen nicht gegeben werden kann. Sie haben häufig selber einen Job, müssen Kinder versorgen und sich fachlich dafür gar nicht ausgebildet. Sofern der Betroffene ansonsten noch alleine für sich sorgen kann, ist jetzt eine häusliche Krankenpflege ideal. Sie erlaubt es, so lange wie möglich eigenständig zu bleiben. Nur für bestimmte Aufgaben gibt es eine qualifizierte Pflegehilfskraft, die unterstützend unter die Arme greift. Rundum gut versorgt in den eigenen vier Räumen: Das stärkt das Wohlbefinden und damit den Gesundheitszustand. Rasch baut die pflegebedürftige Person ein vertrauensvolles Verhältnis zu der Fachkraft auf, die auf Wunsch und bei Bedarf auch die Angehörigen mit in die Betreuung einbezieht.

Häusliche Krankenpflege: eine breite Vielfalt an Leistungen

Eine Fachkraft, die regelmäßig nach Hause kommt, kann mit Sorgfalt und Sachkenntnis medizinische Aufgaben übernehmen. Hierzu gehört das Geben von Spritzen ebenso wie die kontrolliere Medikamenteneinnahme, das Wechseln vom Verband oder die Katheterisierung. Alle Leistungen erfolgen selbstverständlich nur in direkter Absprache mit dem behandelnden Arzt. Auf Wunsch kann ein Pflegedienst natürlich auch die ärztlichen Verordnungen und Rezepte direkt beim Hausarzt abholen, wodurch die Angehörigen organisatorisch bestmöglich entlastet werden. Ziel ist immer, dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen eine fachgerechte, freundliche und zuverlässige Hilfe zu bieten. Doch nicht nur die medizinische Versorgung ist Bestandteil einer häuslichen Pflege. Zu ihr gehört durchaus mehr. Ein kleiner Spaziergang durch den nahegelegenen Park, ein Würfelspiel, das Vorlesen aus der Zeitung oder einfach nur ein nettes Wort zur rechten Zeit gehören ebenso dazu.

Mögliche Aufgabenbereiche des Familienpflegefachpersonals

Wer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur eine Behandlung durch den Arzt, sondern auch die Versorgung durch eine geschulte Pflegekraft in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Fachkraft erfolgen direkt im Haus des Betroffenen oder seiner Familie. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für diese Kosten auf, sofern die häusliche Pflege Teil des ärztlichen Behandlungsplans ist. Letztlich ist ihr Ziel, die ärztliche Behandlung versiert zu unterstützen. Mit ihr lässt sich erreichen, dass der Betreffende nicht ins Krankenhaus muss oder frühzeitig aus diesem entlassen werden kann. Darüber hinaus dient sie der Sicherungspflege und trägt damit zum Erfolg der ärztlichen Behandlung bei. Um von dieser Kassenleistung zu profitieren, darf es im Haushalt keine andere Person geben, die diese erforderlichen Pflegemaßnahmen übernehmen kann. Als ersten Schritt muss die Krankenkasse die ärztliche Verordnung genehmigen. Wie die Situation bei Privatpatienten aussieht, hängt stark von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Erkundigen Sie sich! Sollte eine häusliche Pflege nicht mehr möglich sein, bietet sich eventuell das Einziehen in eine betreute Senioren-WG an.